Zuchttauglichkeitsüberprüfung des VSSÖs

Alle Schweizer Sennenhunde, die in Österreich in der Zucht eingesetzt werden, müssen auf einer Körung des VSSÖ vorgeführt werden. Unter dem Begriff Körung versteht man eine Zuchttauglichkeitsüberprüfung.

Körungen des VSSÖs bestehen aus einer Wesens- und einer Formwertüberprüfung, welche von einer Körkomission durchgeführt wird.

Dies soll sicherstellen, dass nur die Hunde, die ein einwandfreies Wesen haben, bei bester Gesundheit sind und dem Rassestandard unserer vier Sennenhundrassen entsprechen in der Zucht eingesetzt werden. Das Auswahlverfahren der Körung ermöglicht es uns als Zuchtverband jeden Zuchthund einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Die Körungen des VSSÖs haben einen genormten Ablauf und werden alle schriftlich in einem Körbericht dokumentiert.

Zu Beginn der Körung werden anhand eines Fragebogens diverse Fragen zu den Lebensumständen und Gewohnheiten des Hundes gestellt. Währenddessen sollte sich der Hund freundlich und sicher an der Seite seiner Hundeführerin bzw. seines Hundeführers zeigen.

Mithilfe einer Chipkontrolle wird die Identität des Hundes bestätigt.

Anschließend findet die Wesensüberprüfung und die Formwertüberprüfung statt.

Gleich nach der Körung wird das Ergebnis mündlich bekannt gegeben.Hier wird besprochen, ob der Hund die Körung bestanden oder nicht bestanden hat. Mögliche Empfehlungen zum Zuchteinsatz bzw. Zuchtvorgaben des Hundes werden besprochen und der Gesamteindruck der Körkomission genau erklärt.

Angekört und damit zur Zucht zugelassen ist ein Hund, wenn er sowohl die Wesens- als auch den Formwertüberprüfung bestanden hat.

Welche Voraussetzungen muss ein Hund erfüllen um an der Körung teilnehmen zu können?

Im VSSÖ haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Zucht von gesunden wesensfesten Hunden der vier Schweizer Sennenhunderassen in Österreich zu fördern.

Es wurden Bestimmungen zur Zuchtvoraussetzung und Zuchtstrategie des VSSÖ festgelegt und eine Zuchtordnung festgelegt, zu deren Umsetzung sich alle Züchterinnen und Züchter verpflichtet haben.

Das soll sicherstellen, dass die Hunde, die in unserem Verein zur Zucht eingesetzt werden, ein einwandfreies Wesen haben, bei bester Gesundheit sind und den Rassestandard unserer vier Sennenhundrassen entsprechen.

Was passiert bei der Wesensüberprüfung?

Während der Wesensüberprüfung wird die Reaktionen des Hundes auf fremde Personen, andere Hunde, optische und akustische Umweltreize sowie seine Beziehung zum Hundeführer bzw. zur Hundeführerin beurteilt. Das Verhalten des Hundes wird in verschiedenen Situationen beobachtet.

Die Hundeführerin bzw. der Hundeführer durchquert mit dem freilaufenden Hund eine sich bewegende Menschengruppe. Die Personen sollten Kontakt mit dem Hund aufnehmen und den Hund berühren. Anschließend bildet die Menschengruppe einen Kreis auf nähert sich dem Hund-Mensch-Team zunächst langsam und dann schnell. Die Menschengruppe stellt sich auf verschiedene Kommandos der Wesensrichterin bzw. des Wesensrichters immer wieder neu auf, zum Beispiel in einer Reihe oder in einem Spalier. Des Weiteren entfernt und versteckt sich die Hundeführerin bzw. der Hundeführer von dem Hund, während der Hund von einer fremden Person gehalten wird. Anschließend sollte der Hund selbstständig und rasch auf die Suche nach seiner Hundeführerin bzw. seinem Hundeführer gehen.

Es wird überprüft wie der Hund auf eine Radfahrerin bzw. einen Radfahrer, sich bewegende Objekte und einen Fremdhund reagiert. Die Reaktion des Hundes auf laute akustische Reize gehört ebenso zur Wesensüberprüfung wie die Überprüfung der Schussfestigkeit des Hundes.

Während der gesamten Wesensüberprüfung darf der Hund weder ängstliches, noch aggressives Verhalten zeigen.

Die Wesensrichterin bzw. der Wesensrichter begutachtet jeden vorgeführten Hund sehr genau und verschriftlicht mithilfe eines standardisierten Auswertungsbogens das beobachtete Verhalten in den verschiedenen Situationen.

Was passiert bei der Formwertüberprüfung?

Bei der Fortwertbeurteilung werden sowohl das äußere Erscheinungsbild, als auch die Gesundheit des Hundes beurteilt. Der Hund sollte einige Minuten ruhig stehen können und sich von den Formwertrichtern am ganzen Körper berühren lassen. Dies dient dazu den Körperbau des Hundes gut beurteilen zu können. Auch die Rute des Hundes wird genau abgetastet um etwaige Anomalien feststellen zu können.

Anschließend wird das Gangbild des Hundes beurteilt. Der Hund muss in flüssigem Trab vorgeführt werden. Hierbei wird der Hund auf der linken Seite an lockerer Leine geführt. Auf Kommando der Richter werden Richtungswechsel absolviert.

Die Größe des Hundes wird mithilfe eines Körmaßes vermessen.

Für die Gebisskontrolle wird ins Maul geschaut, und bei Rüden werden die Hoden abgetastet.

Diese Beurteilung findet von zwei Formwertrichtern statt, die die Ergebnisse ihrer Begutachtung in einem standartisierten Auswertungsbogen festhalten und sich gemeinsam beraten.